Geringfügige Beschäftigung

Feri­en­jobs wäh­rend der Som­mer­mo­na­te Juli und August stel­len im Regel­fall eine sozi­al­ver­si­che­rungs­freie zeit­lich gering­fü­gi­ge Beschäf­ti­gung dar, da die Zeit­gren­zen von drei Mona­ten oder ins­ge­samt 70 Arbeits­ta­gen nicht über­schrit­ten wer­den. Die Zeit­gren­ze von 3 Mona­ten und die Zeit­gren­ze von 70 Arbeits­ta­gen gilt gleich­wer­tig bei der Beur­tei­lung einer kurz­fris­ti­gen Beschäf­ti­gung (vgl. Gering­fü­gig­keits-Richt­li­ni­en vom 14.12.2023 „Arbeit­neh­mer in einer kurz­fris­ti­gen Beschäf­ti­gung kön­nen 3 Mona­te oder 70 Arbeits­ta­ge beschäf­tigt sein“). Zur Berech­nung der maß­geb­li­chen Zeit­gren­zen müs­sen alle Beschäf­ti­gun­gen inner­halb eines Kalen­der­jah­res zusam­men­ge­rech­net wer­den. Vor­aus­set­zung ist jeweils, dass kei­ne berufs­mä­ßi­ge Beschäf­ti­gung mit einem monat­li­chen Arbeits­ent­gelt ober­halb der Gering­fü­gig­keits­gren­ze vor­liegt. Die berufs­mä­ßi­ge Aus­übung eines Feri­en­jobs schei­det bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern regel­mä­ßig aus.

Immatrikulierte Studierende

Stu­die­ren­de, die an einer Hoch­schu­le, Fach­hoch­schu­le oder Aka­de­mie imma­tri­ku­liert sind, sind grund­sätz­lich sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Vor­aus­set­zung ist, dass der Feri­en­job in den Semes­ter­fe­ri­en aus­ge­übt wird.

Unfallversicherung

Für Schü­ler besteht Ver­si­che­rungs­schutz in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Die Bei­trä­ge hier­für hat die Arbeit­ge­be­rin bzw. der Arbeit­ge­ber auf­zu­brin­gen. Auch für Stu­die­ren­de ist die Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung zu beach­ten. Grund­sätz­lich sind Feri­en­job­be­rin­nen und ‑job­ber wie Aus­hil­fen zu behan­deln. Die Arbeits­ent­gel­te sind im Jah­res­lohn­nach­weis der Berufs­ge­nos­sen­schaft zu mel­den.

Schulentlassene

Abwei­chen­de Rege­lun­gen gel­ten für Schul­ent­las­se­ne. Bei Feri­en­be­schäf­ti­gun­gen bei­spiels­wei­se zwi­schen Abitur und Stu­di­um ist eine berufs­mä­ßi­ge Beschäf­ti­gung stets zu prü­fen.

Stand: 26. Juni 2024