Seit November 2024 wird schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W‑IdNr.) eingeführt. Diese bildet einen wichtigen Bestandteil der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Finanzverwaltung. Langfristig soll sie behördenübergreifend nach dem “Once-Only-Prinzip” genutzt werden und eine bundesweite Kommunikation ermöglichen. Sie wird gemäß §§ 139a und 139c Abgabenordnung zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren verwendet.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die W‑IdNr. automatisiert und vollelektronisch im Hintergrund, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss oder Nachteile entstehen, unabhängig vom Zeitpunkt der Vergabe.
Die W‑IdNr. ist aus den Buchstaben “DE” und einer 9‑stelligen Ziffernfolge zusammengesetzt. Jedem Wirtschaftsbeteiligten wird für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit schrittweise, beginnend mit 00001, ein Unterscheidungsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeordnet.
Die W‑IdNr. ist der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen nachempfunden und dient dazu, wirtschaftlich tätige Personen eindeutig zu identifizieren. Sie gilt für die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit und ändert sich nicht bei Stammdatenänderungen (z.B. Wohnadresse, Namensänderung, Ort der Geschäftsleitung).
Auf lange Sicht soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer zu Vereinfachungen im Bereich der Steuer- und Verwaltungsverfahren führen. Sie wird schrittweise auf Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung eingesetzt, um die Anwendung des “Once-Only”-Prinzips voranzutreiben.
Die Zustellung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt seit 03.02.2025 vom Bundeszentralamt für Steuern. Dieser Vorgang erfolgt elektronisch.