Leasing-Sonderzahlungen stellen ein im Voraus gezahltes Nutzungsentgelt dar, das dem Zweck dient, die laufenden Leasingraten während der Gesamtlaufzeit des Vertrags zu mindern.
Laut einem BFH-Urteil vom 21.11.2024 (VI R 9/22) muss bei der Berechnung der Privatanteile bei gemischt genutzten Kfz im Betriebsvermögen die Leasing-Sonderzahlung zur Ermittlung der Gesamtkosten jetzt abweichend vom Zufluss-Abfluss-Prinzip gleichmäßig auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Bisher konnte die Leasing-Sonderzahlung im Jahr der Zahlung vollständig bei den Gesamtkosten berücksichtigt werden, was bei bestimmten Konstellationen zum vollständigen Steuerabzug der Leasing-Sonderzahlung im Zahlungsjahr führte.