Sinn und Zweck der in Anlage 31c des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV‑Ä) niedergelegten Änderungen ist es, die Qualität der telemedizinischen Versorgung zu sichern und den Nutzen von Videosprechstunden weiter zu fördern.
Die Regelungen Im Einzelnen:
Ersteinschätzung vor dem digitalen Termin: Der Arzt, der die digitale Sprechstunde anbietet, muss vor dem telemedizinischen Termin eine sorgfältige Einschätzung vornehmen, ob die Videosprechstunde überhaupt geeignet ist oder ob nicht ein persönlicher Termin in der Sprechstunde für den konkreten Patienten erforderlich ist.
Digitale Dokumentation im Rahmen der verpflichtenden ePA: Hierdurch sollen auf sicherem Übermittlungswege Arztbriefe und Medikationspläne ausgetauscht und gespeichert werden können.
Räumliche Nähe von Arzt und Patient: Vorrangige Vergabe von Videosprechstunden an regionale Patienten: Hierdurch soll die sinnvolle Anschluss-Versorgung der Patienten gesichert werden. Da dies oft ein persönlicher Termin in der Praxis ist, soll durch den Regionalitätsfaktor sichergestellt werden, dass eine Vor-Ort-Versorgung möglich ist.
Nationale Videosprechstunden: Videosprechstunde dürfen nicht aus dem Ausland und in das Ausland erbracht werden.
Technische Ausrüstung des Tele-Arbeitsplatzes: Weiterhin muss ein geschlossener Raum mit vollständigem Zugriff auf alle Patientendaten und die Telematikinfrastruktur vom Erbringer der Leistungen vorgehalten werden.
Strukturierte Anschlussversorgung: Stellt der Arzt fest, dass der Versorgungsbedarf durch die digitale Sprechstunde nicht ausreichend ist, muss der Erbringer der Telesprechstunde eine angemessene Anschlussversorgung in der Praxis anbieten und die Überweisung an einen (anderen) Facharzt sicherstellen.
Medikamentenvergabe eingeschränkt: Betäubungsmittel und suchterzeugende Medikamente dürfen nicht an unbekannte Patienten verschrieben werden.
Gesetzliche Neuerungen bergen stets Chancen und Problemstellungen zugleich.
Die voranschreitende Digitalisierung macht, wenngleich zögerlich, auch nicht vor der Medizin halt. Durch die Eröffnung klarer gesetzlicher Regelungen kann eine flexible und leicht zugängliche ärztliche Versorgung geschaffen werden. Insbesondere besteht auf diese Weise auch in strukturell schlechter versorgten Gebieten die Möglichkeit, eine leicht zugängliche Patientenversorgung zu gewährleisten.
Nutzen Sie diese Chance und bringen Sie Ihre Praxis auf die nächste Stufe!