Datenschnittstelle

Die Finanz­ver­wal­tung plant die Ein­füh­rung einer ein­heit­li­chen Schnitt­stel­le für den Daten­aus­tausch zwi­schen Unter­neh­men und der Betriebs­prü­fung. Das BMF hat hier­zu einen Dis­kus­si­ons­ent­wurf für eine neue Buch­füh­rungs­da­ten­schnitt­stel­len­ver­ord­nung vor­ge­legt. Mit Hil­fe ein­heit­li­cher Stan­dards sol­len Betriebs­prü­fun­gen künf­tig beschleu­nigt wer­den und auf­wen­di­ge Kon­ver­tie­rungs­maß­nah­men wei­test­ge­hend ver­mie­den wer­den.

Hoher Aufwand

Die Neu­re­ge­lung bedeu­tet für die Unter­neh­men vor­aus­sicht­lich einen hohen tech­ni­schen Umstel­lungs­auf­wand als auch hohe Kos­ten. Beson­ders bri­sant ist, dass die Finanz­ver­wal­tung die Beweis­kraft der Buch­füh­rung schon allein des­halb in Fra­ge stel­len will, weil die Daten nicht nach der Vor­ga­be der ein­heit­li­chen Schnitt­stel­le über­mit­telt wer­den (kön­nen).

Stand: 26. Juni 2024