Seit Novem­ber 2024 wird schritt­wei­se die Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (W‑IdNr.) ein­ge­führt. Die­se bil­det einen wich­ti­gen Bestand­teil der Digi­ta­li­sie­rung und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der Finanz­ver­wal­tung. Lang­fris­tig soll sie behör­den­über­grei­fend nach dem “Once-Only-Prin­zip” genutzt wer­den und eine bun­des­wei­te Kom­mu­ni­ka­ti­on ermög­li­chen. Sie wird gemäß §§ 139a und 139c Abga­ben­ord­nung zur ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rung von Wirt­schafts­be­tei­lig­ten in Besteue­rungs- und Ver­wal­tungs­ver­fah­ren ver­wen­det.

Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) ver­gibt die W‑IdNr. auto­ma­ti­siert und voll­elek­tro­nisch im Hin­ter­grund, ohne dass ein Antrag gestellt wer­den muss oder Nach­tei­le ent­ste­hen, unab­hän­gig vom Zeit­punkt der Ver­ga­be.

Die W‑IdNr. ist aus den Buch­sta­ben “DE” und einer 9‑stelligen Zif­fern­fol­ge zusam­men­ge­setzt. Jedem Wirt­schafts­be­tei­lig­ten wird für jede ein­zel­ne wirt­schaft­li­che Tätig­keit schritt­wei­se, begin­nend mit 00001, ein Unter­schei­dungs­merk­mal zur ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rung im Besteue­rungs­ver­fah­ren zuge­ord­net.

Die W‑IdNr. ist der Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer für natür­li­che Per­so­nen nach­emp­fun­den und dient dazu, wirt­schaft­lich täti­ge Per­so­nen ein­deu­tig zu iden­ti­fi­zie­ren. Sie gilt für die gesam­te Dau­er der wirt­schaft­li­chen Tätig­keit und ändert sich nicht bei Stamm­da­ten­än­de­run­gen (z.B. Wohn­adres­se, Namens­än­de­rung, Ort der Geschäfts­lei­tung).

Auf lan­ge Sicht soll die Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer zu Ver­ein­fa­chun­gen im Bereich der Steu­er- und Ver­wal­tungs­ver­fah­ren füh­ren. Sie wird schritt­wei­se auf For­mu­la­ren und Vor­dru­cken der Finanz­ver­wal­tung ein­ge­setzt, um die Anwen­dung des “Once-Only”-Prinzips vor­an­zu­trei­ben.

Die Zustel­lung der Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer erfolgt seit 03.02.2025 vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern. Die­ser Vor­gang erfolgt elek­tro­nisch.