Neues KfW-Programm

Die Kre­dit­an­stalt für Wiederaufbau/KfW hat im Sep­tem­ber ein neu­es För­der­pro­gramm für den Erwerb von Woh­nungs­ei­gen­tum auf­ge­legt. Es rich­tet sich an Fami­li­en mit min­des­tens einem min­der­jäh­ri­gen Kind, die eine Bestands­im­mo­bi­lie mit nied­ri­gen Ener­gie­stan­dards F, G oder H erwer­ben und ener­ge­tisch sanie­ren. Im Ergeb­nis muss die Bestands­im­mo­bi­lie zum Effi­zi­enz­haus 70 EE saniert wer­den.

Einkommensgrenzen

Antrags­be­rech­tigt sind Fami­li­en mit einem maxi­ma­len Haus­halts­ein­kom­men von € 90.000,00 bei einem Kind. Für jedes wei­te­re Kind erhöht sich die Ein­kom­mens­gren­ze um € 10.000,00.

Förderkredite

Die Höhe des Kre­dit­be­trags beträgt abhän­gig von der Anzahl der im Haus­halt woh­nen­den min­der­jäh­ri­gen Kin­der zwi­schen € 100.000,00 bis € 150.000,00. Die Kre­dit­lauf­zei­ten vari­ie­ren zwi­schen sie­ben und 35 Jah­ren. Der Zins­satz für ein Dar­le­hen mit 35 Jah­ren Lauf­zeit und 10 Jah­ren Zins­bin­dung beträgt aktu­ell 1,51%. 

Stand: 02. Novem­ber 2024